Es war damals in der Tat verboten,nicht am Anfang,also OB (Oberhausen) oder BO (Bochum) aber hinter dem Ort waren sogar aus dem O die Buchstaben B, F, G, I und Q nicht zulässig.
Auf Grund der Tatsache, dass das Kontingent an freien Nummern für die Zulassungsstellen umfangreich genug bleiben sollte, gab man zum 12. August 1992 die Buchstaben B, F und G frei, um neue Kombinationsmöglichkeiten zu erhalten.
Erst mit den eingeführten EURO-Kennzeichen in Verbindung mit der FE-Schrift (fälschungserschwerend!) wurden zum 01. August 2000 auch die "bedenklichen" Buchstaben I, O sowie Q zulässig.
Nachzulesen ist dies im übrigen hier: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
Somit war es ganz klar ein unzulässiges Kennzeichen im Jahre 1991!