Gestern habe ich den Film Valerian zum ersten mal im Fernsehen geschaut. Als der Major dann einen illegalen Handel in einem virtuellen shop, auf dem großen Markt, unterbinden soll, bekommt er ein Tarngerät und eine virtuelle Waffe. Gut er geht also nicht sichtbar zu der stelle mit dem shop. Er bedroht den Händler, der anscheinend nur virtuell im Raum ist mit der virtuellen waffe (sonst bräuchte er kein Tarngerät) und unterbindet somit den Handel. Wäre der Händler körperlich auf dem Markt gewesen, hätte der Major aber eine echte Waffe haben müssen, nur hätte man ihn dann sofort sehen können
Ich denke, dass das so nicht von dem Filmemacher gewollt war.
Noch mal zusammengefasst, mit einer virtuellen Waffe kann man keinen Körper beschädigen. bzw. er haette wenn er ihn schon bedrohen wollte, eine echte Waffe haben müssen, oder dort sein, wo sich der Körper des Haendlers befand.
Wenn das kein Logikfehler im Film war, so klaert mich darüber auf, wie es anders gemeint war.