In diesem vermutlich sehr bekannten Musikvideo springt ein Jugendlicher/junger Mann vom Geländer einer Brücke auf eine darunter liegende Straße.
Auf der Brücke ist ganz eindeutig ein Schild mit der Höhenwarnung für eine maximale Durchfahrtshöhe von 14 Fuß (= ca. 4,25 m) zu sehen. Das ist jene Höhe die fürs unten Durchfahren an Höhe frei ist.
Zu dieser Höhe kommt noch die Dicke der Brücke selbst bzw. der Fahrbahndecke sowie die Höhe des Geländers von der abgesprungen wird.
In Summe ist die Annahme dass das dann mehr so Richtung 5,5 Meter Höhe geht aus denen der Sprung ausgeführt wird wohl nicht weit hergeholt.
Interessanterweise landet der Springer - der mehr oder weniger senkrecht nach unten fällt und sich dabei in der Luft auch noch in Rückenlage (!) befindet - mit den beiden Beinen voran und mit einer eleganten Rolle nach vorne die potentielle Energie abfangend auf dem Asphalt, springt danach sofort auf und läuft weiter wie wenn das grade nix gewesen wäre.
Das kann so doch niemals funktionieren!
A: Senkrechter Sprung aus dieser Höhe mit Landung auf Asphalt (das ist kein Sprung aus dem vollen Lauf heraus wo auch kinetische Energie nach vorne hin abgegeben wird bei der Landung) -> schwere Verletzung so gut wie garantiert - bei so einer Rückenlage vl noch Schlimmeres.
B: Wenn man da in Rückenlage runterplumpst kann man nicht unten auf beiden Beinen landen bzw. dann sogar noch mit Rolle vorwärts den Aufprall abfedern.