Ich auch, wie sagt man auch so schön:
Ein Kuss oder Blick, sagt mehr als 1000 Worte!
{Herr der Ringe} Altersfreigaben
-
-
stimmt
-
aso, du mieintest die see. ab wann die ist, wusst ich nich.
-
na dann weißt du´s jetzt
-
das seh ich auch so
-
-
also bei der DVD sind alle ab 12 und bei der SEE ist die zwei türme ab 16, die anderen ab 12
-
Ich hab jetzt noch nicht so wirklich verstanden, was jetzt alles geklärt ist...
Also, noch mal für unintelligente wie mich.
In der SEE-version sind 1. und 3. Teil ab 16, und der zweite ab 12. Das weiß ich, ich hab gerade nachgesehen(obwohl ichs net checke, denn der zweite ist doch viel brutaler als der erste?!!). Und ab wann sind jetzt die anderen? -
neee, umgekehrt: 1+3 ab 12, 2 ab 16. Also doch net unlogisch
-
Aaaaaalso. Ich zitiere jetzt mal genau, was hier steht.
Die Gefährten(SEE)
Freigegeben ab 16 Jahren
gemäß § 7
JöSchG
FSK
(was auch immer das bedeuten mag...)
Die Zwei Türme(SEE)
Freigegeben ab 12 Jahren
gemäß § 14
JuSchG
FSK
(vllt liegt da der Fehler...andere Paragraphen!)
Die Rückkehr des Königs(SEE)
Freigegeben ab 16 Jahren
gemäß § 14
JuSchG
FSKund das wars. Ich denke, es könnte was mit den Paragraphen zu tun haben.
-
tja, musst du mal jemand fragen, der sich mit paragraphen auskennt
-
-
*mit hochgeschlagenem Kragen durch die gegend schleich*
Pst. Wollen sie eine Uhr...achnee, ich meinte: Kennen sie sich mit Paragraphen aus? -
Ich meld mich mal dazu, denn dank meines Vaters + z.t. auch meines Studiums (nein, nicht Jura) kenn ich mich da etwas aus.
Warum da Paragraph 7 bei "Die Gefährten" genannt wird, ist mir ehrlich gesagt recht schleierhaft, denn dieser bezieht sich nicht auf den Jugendschutz betreffs Medienkonsum, sondern auf Veranstaltungen/Betriebe, die Jugendliche/Kinder gefährden könnten (also z.B. n Bordell).
Paragraph 14 hingegen regelt eben die Freigabe von Filmen. Wobei man da jetzt nicht drausschließen sollte, dass der Gesetzgeber regelt, welcher Film für wen freigegeben würde.
Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) kam zustande durch eine Übereinkunft der SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft) und der Kultusminister der Länder. Im §§14 wird geregelt, dass z.B. kein Film rausgegeben werden darf, wenn die FSK dies verbietet.
wen's interressiert: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. -
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!