[Harry Potter und der Gefangene von Askaben] Zauber Verbot?

  • Mir ist gerade ein SEHR fataler Fehler aufgefallen!

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    Ganz am Anfang als Harry unter der Bettdecke seine Schulsachen anschaut, benutzt er den Zauperspruch "Lumos Maximo" um sich Licht am Zauberstab zu machen!
    Laut dem Zauberministerium ist jedoch Minderjährigen das Zaubern außerhalb der Schule verboten!

  • das ist mir auch schon aufgefallen. Im Buch hat Harry glaube ich eine Taschenlampe. Da er durch das Gesetz zur Beschränkung der Zauberei Minderjähriger in den Ferien nicht zaubern darf, ist es eindeutig ein Filmfehler. Und sogar unabhängig vom Buch ist es ein Fehler, da Harry in Film 3 selbst wegen des Schwellzauber an marge belangt wird. :spinner:

    der regisseur hat sich da wohl eine kleine freiheit zur untermalung der eingangsszene erlaubt, ist ja nicht das einzige Mal im GoA, dass er sich als inkompetent herausstellt und Fehler in den Film dreht. :roll:

    "There are fierce powers at work in the world, boys. Good, evil, poor luck, best luck. As men, we've got to take advantage where we can."

  • Naja, das Harry wegen der Verzauberung seiner Tante nicht bestraft wird ist im Buch ja auch so, also kein vom ganz und gar nicht inkompetenten Regisseur eingebauter Fehler.
    Es wird im Film ja auch erklärt, das Ministerium hat alle Hände voll zu tun mit der Jagd nach Sirius Black, da drückt man bei kleinen Vergehen mal ein Auge zu.

    Was die Lumos-Szene angeht, ist es zwar im Buch wirklich anders, muss deswegen aber kein Fehler sei. Die Schüler bekommen über die Sommerfeiren Hausaufgaben auf, für die darf der Zauberstab vielleicht verwendet werden.

  • bestraft wird er nicht, aber es kommt im film rüber, dass zaubern in den ferien verboten ist - und deswegen hätte man in der anfangsszene acht geben sollen. denn es ist egal, welcher zauber ausgeführt wird, das ziel des verbots ist es, muggeln zauberei zu verheimliche, da kan ich mir nicht vorstellen, dass lumos erlaubt ist, zumal das in den büchern nicht erwähnt wird.

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  • Solange es keiner von den Muggels mitkriegt...
    Die Torte im zweiten Teil konnte von den Muggels ja gar nicht übersehen werden, deswegen wurde er ja auch "verwarnt" (denk ich zumindest). Aber ein Licht unter der Bettdecke...

    Truth has bounds, Error none.
    (William Blake)

    Tu chi se', che vuoi sedere a scranna
    per giudicar da lungi mille miglia
    con la veduta corta d'una spanna?
    (Dante Alighieri)

    Leben ist wie Zeichnen ohne Radiergummi...

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  • aber das ministerium kann nicht unterscheiden, wo und unter welchen umständen ein zauber ausgeführt wird, nur, dass überhazpt gezaubert wird - und wenn dann ein zauberer wie harry der einzige im weiten umkreis ist, wissen sie, dass nur er es gewesen sein kann, und da er minderjährig ist, hat er gegen das gesetz gehandelt. ich bleibe dabei: filmfehler, weil auch im film genau gesagt wird, dass minderjährige nicht zaubern dürfen. dass fudge die sache für ihn klärt, ändert daran nichts.

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  • Im sechsten Buch kriegt Harry eine Verwarnung für "Zaubern in Gegenwart eines Muggels"! Und alles, was er vorher oder nachher zaubert, wird nicht im geringsten erwähnt...

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  • Ja, das war der mit der Torte. Im Schreiben heißt's ja "wurde ein Schwebezauber verübt" oder so ähnlich, ohne daß der "Urheber" erwähnt wird. Und nachdem die im Ministerium anscheinend wissen, daß Harry der einzige Zauberer in der Gegend ist, werden sie das automatisch ihm angelastet haben.

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  • er bekommt den schwebezauber dobbys angehängt, was eben damit zusammenhängt, dass das ministerium nur den ausgeführten zauber, nicht aber den zauberer oder die situation erkennt. deshalb wissen sie auch nichts von dobby. bei dem schwebezauber bekommt harry aber nur eine verwarnung (die er nicht zugeschickt bekommt soweit ich weiß), und im 5. teil wegen des patronus eine vorladung vors zauberergericht, weil er da wiederholt die regeln gebrochen hat. im 3. teil regelt es fudge wie gesagt, und eigentlich hatte er da nicht einmal einen zauberstab, ich denke fast, das ging unter zufällige magie, so wie er sie schon vor seinem hogwarts-brief aus versehen angewandt hat, ohne belangt zu werden. erst im 5. hat er die zweite verwarnung und somit die vorladung bekommen. ob vor einem muggel oder versteckt ist meiner meinung nach egal.im 6. teil ist die anklage aus dem 5. längst geschichte, da er freigesprochen worden ist, deswegen wird sie wohl nicht mehr erwähnt.

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  • Ja entschuldigung, den fünften Band meinte ich... :oops:

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  • du hast mich jetzt 10 minuten echt verwirrt, als ich versucht habe, mich verzweifelt an einen gesetzesbruch im 6. teil zu erinnern :lachen2:

    aber wie gesagt, im 5. wars die zweite verwarnung und deswegen die vorladung, wird glaube ich in den briefen von der hopfkirch (oder so ähnlich) erklärt, aber ich habe die bücher gerade nicht da.

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  • Also nochmal zum eigentlichen Verstoß ;)
    Ich habe es immer so verstanden, dass Harrys Zauberei keine Konsequenzen mit sich bringt, weil er von Sirius Black gejagt wird. Deswegen sagt Fudge doch auch, dass es nicht so wild ist dass er seine Tante in die Luft gejagt hat ... und dagegen ist ein bisschen "Lumos" ja rein garnichts. Harry steht unter besonderer beobachtung, bzw. Schutz und soll gleichzeitig nicht erfahren dass Sirius Black hinter ihm her ist. Deshalb hat er besondere "Befugnisse"... denke ich^^

    Ich habe hier einen Drachen und ich werde ihn benutzen - Ich bin ein Esel, der zu allem fähig ist!

    Ich will ein Schiff kapern, eine Mannschaft in Tortuga suchen, stelen, rauben, plündern
    oder anders gesagt mir meine schwarze, heimtükkische Seele ausreißen.

    :cowboy:fettes grüßchen :abtanzen:

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