[Doppelmord] Doppelmord

  • An sich eine schöne Idee: Eine Frau wird wegen Mordes an ihrem Mann verurteilt. Wie sich herausstellt, lebt dieser aber noch. Da sie ja schon für das Verbrechen verurteilt wurde, darf sie in nun straffrei ihren Mann töten, da man ja nicht zweimal für das gleiche Verbrechen verurteilt werden darf (Ne bis in idem).

    Das ist natürlich Blödsinn.

    1. Gab es ja zunächst kein Verbrechen (ihr Mann lebt noch). Der zweite Mord wäre damit das erste Verbrechen, für das sie den nach Gesetzen verurteilt wird.

    2. Wäre es offensichtlich nicht zweimal das gleiche Verbrechen (auch wenn man davon absieht, dass es zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfindet). Einen Menschen zu töten ist nicht immer das gleiche, es gibt Mord, Totschlag, man kann eine besondere Schwere der Schuld feststellen usw.

    Some men see things as they are and say: Why?
    I dream things that never were and say: Why not?

  • Man kann für dasselbe Verbrechen nicht zweimal verurteilt werden.

    Aber die beiden Morde sind nicht dasselbe Verbrechen. Genau genommen ist es nur ein Verbrechen. ;)

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  • Beispiel:

    Wenn ich huckfinn das Auto klau und dafür verurteilt werde darf ich ihm deswegen noch lange nicht ein paar Wochen später das Auto nochmal klauen. :roll:

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  • man kann schon dafür verurteilt werden, der fehler bei der strafverfolgung hebelt aber trotzdem nicht die grundregeln des systems aus :roll:
    in deutschland käme dann zum beispiel GG Art.1 Abs. 1 zum tragen

  • Ja, aber da man ja am Ende die Wahrheit weiß, wird die Verurteilung aufgehoben, sie wird entschädigt usw.

    Und dann ist sie nicht mehr für den Mord an ihrem Mann am Tag X verurteilt, daher kann man sie für den Mord an ihrem Mann am Tag Y verurteilen.

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  • auch ne schöne methode, einfach schmollen wenn andere meinungen vertreten werden :roll:

    mit deiner rechtsauffassung könnten ein richter und ein staatsanwalt jeden menschen zu freiwild erklären...

  • Immer mit der Ruhe... ;)

    Ich glaub, daß die Grundannahme falsch ist (im Film wie hier in der Diskussion). Meines Wissens heißt es nämlich, daß man nicht zweimal für dasselbe Verbrechen angeklagt werden darf. Wenn ich also eines Verbrechens angeklagt und freigesprochen werde, und später tauchen neue Beweise auf, die belegen, daß ich's doch war, kann ich trotzdem nicht mehr dafür belangt werden.

    Allerdings stimm ich damit überein, daß der erste ("nicht vorhandene") Mord nicht dasselbe ist wie der zweite (geplante), diese Regelung also auch nicht zum Tragen kommt.

    Truth has bounds, Error none.
    (William Blake)

    Tu chi se', che vuoi sedere a scranna
    per giudicar da lungi mille miglia
    con la veduta corta d'una spanna?
    (Dante Alighieri)

    Leben ist wie Zeichnen ohne Radiergummi...

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