Ich habe vorhin eine Mail bekommen, deren Inhalt ich euch nicht vorenthalten möchte. Was sagt ihr dazu?
Zitat von Nix Gut NewsletterAlles anzeigenDies ist eine allgemeine Infomail.
Wir bitten darum, diese weiterzuleiten, um auf Ungerechtigkeit und Misstand
in der Justiz aufmerksam zu machen.
ACHTUNG - Kontaktaufnahme zu uns bitte NUR unter razzia@nix-gut.deDeutsches Recht: Nazi-Parolen erlaubt / Antifaschisten verurteilt
In den vergangen Wochen häufen sich die Meldungen wo der Staat aus unserer
Sicht aus Willkür auf Antifaschisten und Andersdenkender losgeht.August 2005: Große Razzia beim Nix Gut Mailorder. (-- Zwei Transporter voll
mit Artikel und Katalogen auf denen durchgestrichene Hakenkreuzen
abgebildet werden wurden beschlagnahmt --) Verfahren läuftOktober 2005: Ein Jugendlicher wird von Faschos angepöpelt und seine
Anfnäher von der Jacke gerissen (Hackenkreuz im Verbotszeichen). Er
erstattet Anzeige. Zwei Tage später hat das Opfer eine Anzeige wegen des
des Aufnähers. --) Das Opfer wird zum Täter gemacht.
November 2005: Ein Student wird verurteilt wegen des Tragens eines 20mm
großen Buttons (Hackenkreuz im Verbotszeichen) --) Student geht in RevisionWie kann es sein das in Deutschland der Spruch: "Ruhm und Ehre der Waffen-
SS" straflos ist, durchgestrichene und zerschlagene Hakenkreuze, aber
verboten sind.Es gibt immer mehr Anzeigen und Verurteilungen gegen Antifachisten die dies
offen zur Schau stellen. Unter fadenscheidigen Argumenten urteilen Richter
und stellen Deutschland somit in genau das Licht gegen das sie eigentlich
verhindern wollen. Wir haben das Argument: "Stellen Sie sich vor, ein
japanischer Tourist sieht in Tübingen diesen Anstecker und erzählt zu
Hause, dass in Deutschland das Hakenkreuz immer noch verwendet wird."
praktisch getestet und es war allen klar das die Symbolik klar gegen das
Nazi-Regime gerichtet war. Jetzt stellen wir uns vor in was für einem Licht
die Deutsche Gesellschaft steht, wenn sie die Gegner Nazionalistischen
Gedankenguts verurteilt und im gleichen Atemzug SS ähnliche -Parolen
erlaubt.Auf der Seite des Verfassungsschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen :
"Die Verwendung von unter §§86, 86a StGB fallenden Kennzeichen ist dann
NICHT strafbar, wenn der unbefangene Betrachter in der Art der Darstellung
eine ABLEHNUNG der NS-Ideologie erkennen kann."das sollte bei all diesen Zeichen gegeben sein.
In aktuell uns betreffenden Fall geht die Staatsanwaltschaft sogar soweit,
das sie bewußt Behinderten-Arbeitsplätze gefährdet indem sie unsere Artikel
und Kataloge beschlagnahmt und uns damit die Existenzgrundlage nimmt.Wir lassen uns das dagegen sein nicht verbieten und möchten mit diesem mail
die öffentlichkeit darauf Aufmerksam machen was in ihrem Namen geschieht.Wer mehr dazu Wissen möchte, oder uns unterstützen kann sich unter
folgender Adresse informieren:Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
email: razzia@nix-gut.deWIR BITTEN DIESE MAIL WEITERZULEITEN UM SOMIT RECHT VIELE MENSCHEN DAVON ZU
INFORMIEREN