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da solltest du was finden
hilfsbereite Fifler helfen bei allen Fragen
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Ausserdem gibt es den Word-Reader als Gratis Download an vielen Orten im Netz.
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Ausserdem gibt es den Word-Reader als Gratis Download an vielen Orten im Netz.
Genau den hab ich mir halt am Ende downgeloadet. Aber war letztendlich überflüssig, da die betreffende Person den Anhang als .doc nochmals gesendet hat.
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Hallo, kann mir jemand sagen, wie man ein funktionierendes Heimnetzwerk (drahtlos) aufbaut und ein weiterer Computer hinzufügen, sodass ich direkt auf andere PC zugreifen kann? Was braucht man alles dafür?
(Internet geht bestens, ich habe WLan-DSL-Modem) -
nen router und n wlan-fähiges gerät, mehr braucht man nicht, der rest geht über durch den raum fliegende daten
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Einen Wlan Router wohlgemerkt
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Kann man durch einen einzigen, gezielten Schlag auf den Kehlkopf sterben?
Und angenommen es geht jemand mit einem Messer auf mich zu, darf ich diese Person dann damit außer Gefecht setzen?
Beziehungsweise, zählt das noch unter Notwehr? -
Kann man durch einen einzigen, gezielten Schlag auf den Kehlkopf sterben?
Wenn der Schlag das Genick bricht.... -
Wie soll das klappen?
Hätte da eher daran gedacht, dass das Opfer erstickt -
Wie soll das klappen?
Komm her, ich zeig es dir! Lass dir von einem alten Kickboxer was sagen. -
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Okey und zu meiner zweiten Frage?
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nen router und n wlan-fähiges gerät, mehr braucht man nicht, der rest geht über durch den raum fliegende daten
Naja, allein die Geräte reichen net. Einige Einstellungen müssen auch noch sein;)
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auf die erste frage gebe ich keine antwort.
zur zweiten frage: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
auch notwehr hat grenzen. einen gegenangriff mit dem messer des anderen starten und diesen (unter umständen) tödlich verletzen - eine schlechte idee. "Kommt es im Rahmen der Notwehr zu mehreren Verteidigungshandlungen, so muss der Verteidiger beweisen, dass für jede einzelne Handlung die Voraussetzungen einer Notwehrlage gegeben waren" - spätestens da bekommst du ein problem. -
Okey und zu meiner zweiten Frage?
Eindeutig Nein! -
Kann man durch einen einzigen, gezielten Schlag auf den Kehlkopf sterben?
Und angenommen es geht jemand mit einem Messer auf mich zu, darf ich diese Person dann damit außer Gefecht setzen?
Beziehungsweise, zählt das noch unter Notwehr?Ich hab' mal in einem Grundlagen des Rechts-Seminars gelernt, dass fast alles unter Notwehr fällt (und auch durchgeht), wenn eindeutig ist, dass jemand Dich Angreift ohne dass Du das irgendwie provoziert hast.
Frauen haben sogar gute Chancen auch Missverständnisse als Notwehr angerechnet zu bekommen (Das Beispiel war ungefähr: Ein Skinhead winkt nachts auf einer leeren Straße einer Frau weil er sie mit einer Bekannten verwechselt, sie denkt, er wolle sie angreifen und erschießt ihn. Den Umständen zufolge würde das unter Notwehr fallen und sie hätte nur rechtliche Folgen wegen unerlaubtem Waffenbesitz zu berfürchten). -
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Also zumindest in Österreich muß die Notwehr - soviel ich weiß - "angemessen" sein. Wenn mich z. B. jemand an den Haaren zieht und ich ihn daraufhin mit der Pumpgun vollballere, ist es definitiv keine Notwehr mehr.
Aber Messer versus Messer wahrscheinlich schon. -
In Deutschland - wenn ich das richtig in Erinnerung habe, das Seminar ist mehrere Jahre her und ich habe NICHT Jura studiert - ist da der Ermessensspielraum der Richter wohl recht groß.
Ich erinnere mich auch irgendwie an den Satz, dass Notwehr erfolgreich sein darf, d.h., man darf stärker zurückschlagen (Im Kräfteverhältnis - z.b. eine schmächtuge Frqau darf sich mit einer Schusswaffe verteidigen, auch wenn der große kräftige Angreifer vielleicht nur einen Schlagring hat) als man angegriffen wurde, obwohl ich dennoch denke, dass nicht alles zulässig ist. Und ein gewisser Vorstz muss wohl auch ausgeschlossen sein (man kann nicht mit der Panzerfaust durch die Gegend laufen, weil man vielleicht befürchtet dass ein Irrer einen versucht zu überfahren - obwohl das teilweise gar nicht weit hergeholt ist). -
das halte ich persönlich für eine sehr lockere auslegung der notwehr
jemanden über den haufen ballern, weil er winkt is gelinde gesagt schwachsinn
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das halte ich persönlich für eine sehr lockere auslegung der notwehr
jemanden über den haufen ballern, weil er winkt is gelinde gesagt schwachsinn
das ist in der usa aber brauch
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Ja aber Faust<alle Waffen, also dürfte ich das doch bei einem eindeutigen Angriff
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wie gesagt:in den usa schon
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das ist in der usa aber brauch
richtig, deswegen darf plaxico burress in den knast, weil er sich selbst ins bein geschossen hat...
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richtig, deswegen darf plaxico burress in den knast, weil er sich selbst ins bein geschossen hat...
Allein schon wegen dem Namen gehört der Kerl in den Knast.
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Ich habe da auch mal ne Frage.
Ich habe, sozusagen als Vorweihnachtsgeschenk, einen LCD-Fernseher gekommen.
Der Fernseher hat einen HDMI-Anschluss. Nun wollte ich meinen Laptop über HDMI-Kabel an den Fernseher anschließen um damit BluRays zu schauen.
So habe ich gemacht, am Fernseher auf HDMI eingestellt, Vista hat auch erkannt, eingestellt,... aber es kommt kein Bild am Fernseher. Kein Signal!Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen??? Die Bedienungsanleitung vom Fernseher hilft nämlich nicht!!
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Du wirst vermutlich noch den Laptop über die "Fn"-Taste umschalten müssen. Bei meinem Laptop ist es Fn+F3.
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