Kann sein, dass hier die Frage ein wenig dämlich klingt, aber trotzdem:
Wo ist der Unterschied zwischen FSK 16 und keine Jugendfreigabe (filminhaltlich)?
Manche Filme gehen als FSK 16, was aber mMn eher ab 18 ist, durch und bei manche andere ist es umgekehrt.
FSK Unterschied
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Leider ist es nicht deine Meinung, die zählt
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Ausserdem möchte ich kurz erwähnen:
Jedes Land hat seine eigene Altersfreigabe. Hier in Österreich ist das sogar von Bundesland zu Bundesland verschieden!!! -
Bitte beantworte meine Frage.
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Bitte beantworte meine Frage.
Die Antwort lautet:
ZitatJedes Land hat seine eigene Altersfreigabe. Hier in Österreich ist das sogar von Bundesland zu Bundesland verschieden!!!
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- Offizieller Beitrag
Minderjährige dürfen einen Film nicht ansehen, wenn der "Keine Jugendfreigabe" hat. Diese Entscheidung trifft die FSK. Was die nun genau bewertet weiß eh kein Mensch.
Die Freigaben bis "Freigegeben ab 16 Jahren" sind mehr oder weniger selbsterklärend, aber bei den 18ern, da wirds kompliziert. Daher dieser kleine Ratgeber..
Der folgende Inhalt gilt ausschließlich für den Rechtsraum Deutschland. Stand: 6. September 2008.
Folgende Freigaben gibt es hier:
Nicht freigegeben unter 18 Jahren / Keine Jugendfreigabe / Spio/JK-Siegel / Spio/JK-Siegel: Keine schwere Jugendgefährdung / Spio/JK-Siegel: Strafrechtlich unbedenklich / Beschlagnahmt (Steht dann aber nicht auf dem Cover)
Was heißt "Indiziert"?
- Eine Indizierung signalisiert, dass von einem Film mehr oder weniger eine Jugendgefährdung ausgeht
- Indizierte Filme dürfen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden (Er darf somit auch nicht in Kaufhäusern, in denen jeder reinkommt, ausgestellt werden. Ein Verkauf ist aber "Unter der Ladentheke" möglich)
- Ein indizierter Film darf in ungekürzter Form nicht im Free-Tv ausgestrahlt werden. Im Pay-Tv auch nur mit Ausnahmen
Ein Film kann auf zwei verschiedene Weisen Indiziert werden. Mehr dazu später.
- Eine Indizierung verjährt nach 25 Jahren. Der Film wird danach neu geprüft und kann entweder erneut indiziert (Folgeindizierung) oder vom Index genommen werden."Nicht freigegeben unter 18 Jahren": Diese Freigabe wurde bis April 2003 noch verwendet. Ein Film mit dieser Freigabe war weder vor einer Indizierung, noch vor einer Beschlagnahmung geschützt.
"Keine Jugendfreigabe": Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen sich diesen Film nicht anschauen. Der Film darf allerdings nachwievor öffentlich beworben und ausgestellt werden. Im Fernsehen darf ein Film mit "Keine Jugendfreigabe" nach 23:00 Uhr ungekürzt ausgestrahlt werden. Ein Film mit KJ-Siegel kann zwar nicht indiziert werden, eine Beschlagnahme kann jedoch trotzdem verhängt werdenEin Spio/JK-Siegel gewährleistet dem Label, dass der Film strafrechtlich unbedenklich ist; Würde er auf diese Freigabe verzichten und einen Film ohne eine Prüfung rausbringen (Mehr dazu am Schluss des Artikels), so kann es passieren, dass der Film beschlagnahmt wird (Natürlich nur wenn auch wirklich eine strafrechtliche Relevanz von dem Film ausgeht). In diesem Fall hat das Label fahrlässig gehandelt und sich strafbar gemacht. Ein Film mit Spio/JK-Siegel kann jedoch auch beschlagnahmt werden (Selbst wenn durch ein Siegel bestätigt wurde, dass vom Film keine Strafrechtliche Relevanz ausgeht).
Nun zu den "Spio/JK-Siegeln":"Spio/JK-Siegel: Keine schwere Jugendgefährdung": Es gelten dieselben Kriterien wie beim ersten Spio/JK-Siegel
"Spio/JK-Siegel: Strafrechtlich unbedenklich": Dieser Film muss als bereits indizierter Film behandelt werden. Das heißt: Er darf nicht mehr öffentlich angeboten, beworben und Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werdenFilme mit fehlender Freigabe der FSK dürfen übrigens ohne Genehmigung nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden. Egal ob sie bereits indiziert worden sind oder nicht.
Wird ein Film auf "Liste A" indiziert, so heißt es, dass von ihm eine leichte Jugendgefährdung ausgeht. Er darf jedoch nachwievor verkauft werden.
Anders jedoch, wird ein Film auf "Liste B" indiziert. In diesem Falle ist die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (Oder kurz "Bpjm") der Ansicht, dass von dem Film eine strafrechtliche Relevanz ausgeht. Der Film wird daraufhin zur Staatsanwaltschaft weitergereicht.Keine Prüfung der FSK oder Spio:
Alternativ können Labels einen Film auch in ungeprüfter Form veröffentlichen. Früher war dies an den "Kein Verkauf oder Vermietung an Kinder und Jugendliche" zu erkennen. Ungeprüfte Titel sind weder vor einer Indizierung, noch vor einer Beschlagnahmung geschützt. Das Label macht sich somit aufgrund der Verbreitung von Gewaltverherrlichendem Inhalt strafbar, wenn der Film beschlagnahmt wird.Hellknight Ich hoffe die Antwort ist ausreichend.
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Zitat
Daher dieser kleine Ratgeber..
Eben, kein fixen "Regeln".
Von Land zu Land verschieden... -
Also von A bis Z nur Q wie Quark?
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- Offizieller Beitrag
Eben, kein fixen "Regeln".
Von Land zu Land verschieden...
Nur eben leider nicht im Zensurstaat DTLD. Das sind feste Regeln sogar Gesetz. -
Nur eben leider nicht im Zensurstaat DTLD. Das sind feste Regeln sogar Gesetz.
Deren Paragrafen seeehhhhhrrrr dehnbar sind. -
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- Offizieller Beitrag
Deren Paragrafen seeehhhhhrrrr dehnbar sind.Wäre schön wenn das im Staate DTLD so einfach wie in Österreich wäre. Hier wirst du schon eingesperrt, wenn du einen 131er Film versendest.
Also von A bis Z nur Q wie Quark?
Ganz Recht, schei*s Bevormundungsstaat.
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ja, wirklich ein skandal
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ja, wirklich ein skandal
Sollen wir uns irgendwo beschweren? -
du musst ja unter diesen unmenschlichen zuständen nicht leben...allen anderen steht es frei auszuwandern...oder wird man da auch schon bevormundet?
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Na ja, ich bin alt genug am alle FSK-Regelungen zu umgehen.
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Mich regt nicht so sehr auf, dass Filme geschnitten werden, sondern, dass der Staat anscheinend nichts mehr zu tun hat als verschiedene Regeln zu überdenken..
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Na ja, ich bin alt genug am alle FSK-Regelungen zu umgehen.
naja, der §131 träfe auch auf dich zu
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Mich regt nicht so sehr auf, dass Filme geschnitten werden, sondern, dass der Staat anscheinend nichts mehr zu tun hat als verschiedene Regeln zu überdenken..
Vergiss nicht, dass DU der Staat bist. -
Gut, morgen geh ich wählen..
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naja, der §131 träfe auch auf dich zu
Ja das tut er... -
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Ich wollte mal kurz erwähnen, dass es in Deutschland keine staatliche Zensur gibt, es sei denn du möchtest Kinderpornographie oder verfassungsfeindliches Material erwerben.
Die Unterschiede in der FSK-Wertung kommen wohl auch dadurch zu Stande, dass immer verschiedene Personen einen Film bewerten. Dass z.B. Planet Terror ungeschnitten im Kino lief, wundert mich noch heute. (Ich weiß, dass er inzwischen indiziert wurde ;))
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so schlimm ist das doch nicht mit der FSK und USK.wir können doch bei den ösis (fast) alles bestellen/kaufen an ungekürzten filmen und games
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Ich habe hier die Herr der Ringe 3er Box... Auf der Box ist ein Großes Blaues Schild FSK:16 aber auf jeder einzelnen DVD steht in grün FSK: 12... deswegen konnte ich den Film nicht kaufen und musste später meinen Vater mitnehmen um die Box zu holen
sowas find ich schei*e -
@all: Danke für Informationen! Ich habe jetzt alles, was ich wollte.
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Ich habe hier die Herr der Ringe 3er Box... Auf der Box ist ein Großes Blaues Schild FSK:16 aber auf jeder einzelnen DVD steht in grün FSK: 12... deswegen konnte ich den Film nicht kaufen und musste später meinen Vater mitnehmen um die Box zu holen
sowas find ich schei*edie kinofassungen von HdR sind alle ab 12. die extended edition von die gefährten und der rückkehr des königs sind ab 16.
keine ahnung, ob dir die info hilft, aber ich wollts mal gesagt haben.
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